Alle bisherigen Vorruhestandsmodelle zielen darauf ab, die Gehaltszahlung in mehr oder weniger reduziertem Umfang fortzusetzen oder die Zeit bis zum Rentenbezug durch eine Abfindungszahlung zu überbrücken. Die Vorruhestandsrente wählt den umgekehrten Ausgangspunkt: Sie schlägt eine Brücke aus dem Rentenbezug in die Beschäftigungszeit hinein. Das wirkt in zweifacher Hinsicht entlastend auf die Finanzierung des Modells. Erstens ist der Rentenbezug in der Sozialversicherung nur mit der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner belastet, zweitens ist der Ausgangspunkt in den Verhandlungen über die Höhe der Vorruhestandsrente nicht das letzte Gehalt, sondern die künftige Rente.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Modell der Vorruhestandsrente.