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Aktuelles

Aktuell längere Bearbeitungsdauer

Aufgrund des regelmäßig hohen Auftragsvolumens zum Jahresbeginn und aktuell weiteren Einflüssen kann es ggf. zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.

Wir arbeiten mit vollem Einsatz daran, Ihr Anliegen schnellstmöglich für Sie umzusetzen. Wir bitten Sie darum, Rückfragen zum Stand Ihrer Bearbeitung zu vermeiden, da diese das Volumen an Aufgaben weiter erhöhen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Stand 21.02.2023)
 

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Erstellung der Leistungsmitteilung

Die Leistungsmitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt sind im Frühjahr online verfügbar.

Die Erstellung der Mitteilungen erfolgt schrittweise für alle von uns betreuten Einrichtungen. Hinterlegen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse im Portal und Sie erhalten sofort eine Information, wenn Ihr Schreiben online ist.

(Stand 25.01.2023)
 

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Hamburger Pensionskassen mit starken Ergebnissen im Geschäftsjahr 2021

Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der beiden Hamburger Pensionskassen. Am 20. und 21. September trafen sich die Delegierten aus den Mitgliedsunternehmen diesmal wieder vor Ort in Hamburg.

Neben der Präsentation sehr guter Zahlen für das Corona-Jahr 2021 standen aktuelle Entwicklungen und vor allem der Beschluss zur Überschussbeteiligung in der Mitgliedergruppe F im Fokus. Erfahren Sie mehr in unserer Infomail.
 




(Stand 27.09.2022)

 

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Attraktiv trotz Inflation – die betriebliche Altersvorsorge

Die derzeitige Inflation in Deutschland, ihre Auswirkungen und die politischen Reaktionen sind seit geraumer Zeit hochaktuelles Thema in den Nachrichten.

Warum die betriebliche Altersvorsorge mit der Hamburger Pensionskasse (HPK) auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen nichts von ihrer Attraktivität verloren hat und sich weiterhin lohnt, erfahren Sie in unserer Infomail.
 





(Stand 08.09.2022)

 

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Versorgungskasse der Bayerischen Milchindustrie überträgt Bestand an die Hamburger Pensionskasse

Die Versorgungskasse der Bayerischen Milchindustrie Landshut eG Nürnberg VVaG (VK BMI) hat sich entschieden, den gesamten Bestand an Betriebsrenten mit allen dazugehörigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten rückwirkend zum 01.01.2022 auf die Hamburger Pensionskasse zu übertragen.

Die HPK konnte mit ihrer langjährigen Erfahrung sowie der breiten Expertise im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und Kapitalanlage überzeugen. Hintergrund dieser Entscheidung sind Belastungen wie die bereits seit längerer Zeit andauernde Niedrigzinsphase und die stark zunehmenden rechtlichen Anforderungen für kleinere Pensionskassen.

Als breit aufgestelltes Dienstleistungs- sowie Beratungsunternehmen bietet die Hamburger Pensionsverwaltung interessierten Einrichtungen u.a. diese Dienstleistung als zukunftsfähige Lösung an.


(Stand 30.08.2022)

 

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Run-Off bei den Versicherern nimmt kein Ende // Kontroversen um neue Produkte

In den zurückliegenden Jahren zogen sich Schritt für Schritt viele, selbst große und namhafte Versicherer aus der betrieblichen Altersvorsorge zurück. Als Ersatz bringen sie neue Produkte auf den Markt, um die es aktuell Kontroversen und eine Vielzahl ungeklärter rechtlicher Fragen gibt.




(Stand 24.08.2022)

 

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Hamburger statten bayerische Unternehmen mit Schutz bei Berufsunfähigkeit aus

Die Hamburger Pensionsverwaltung verbreitert als Full-Service-Dienstleister für Absicherung und betriebliche Altersvorsorge ihr Angebot um den Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung.


Als Beratungsunternehmen hat das Team aus Hamburg zusammen mit den Tarifparteien den sogenannten Berufsschutz Plus als obligatorische Berufsunfähigkeitsversicherung der bayerischen Milchwirtschaft auf die Beine gestellt und übernimmt zudem die komplette Verwaltung über die Hamburger Pensionskasse. In dieser Form ist das ein in Deutschland einmaliges Ergebnis und die Milchwirtschaft in Bayern ist die erste Branche, die den Berufsschutz Plus als attraktiven Benefit einführt. 
 

Erfahren Sie mehr über den Berufsschutz in unserer Presseinformation.  



(Stand 12.07.2022)
 

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Erweiterung der Nachweispflichten für Arbeitgeber // Bundestag setzt EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie um

Zum 1. August 2022 wird das deutsche Recht auf die Vorgaben der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie angepasst. Diese Richtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zu verbessern. Hierzu gehört unter anderem auch eine Erweiterung der Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses (sogenannte Nachweispflichten). 
 

Aus Sicht der betrieblichen Altersvorsorge sind insbesondere Änderungen im Bereich der Nachweispflichten von Bedeutung. In unserer Infomail finden Sie Details zur EU-Richtlinie und den Auswirkungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.




(Stand 11.07.2022)

 

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Steuerentlastungsgesetz 2022: weniger Abgaben auf die Rente

Der Gesetzgeber hat Ende Mai 2022 das Steuerentlastungsgesetz beschlossen, um die Menschen von den finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zu entlasten. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
 

Eine gute Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner mit lohnsteuerpflichtigen Renten.
 

Die rückwirkend zum 01.01.2022 geltende Änderung setzen wir derzeit um und zahlen mit der Abrechnung im Juni die zu viel gezahlten Steuern zusammen mit der nächsten Rente aus.
 


(Stand 14.06.2022)

 

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Neuerungen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erst im vergangenen Jahr das sogenannte „BMF-Schreiben“ zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge überarbeitet hat, legte das Ministerium noch einmal nach und nahm nun weitere Änderungen bzw. Klarstellungen vor.
 

In unserer Infomail finden Sie die wichtigsten Neuerungen für die Praxis.




(Stand 05.05.2022)

 

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Neue Standmitteilungen werden erstellt

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Standmitteilungen für 2021 so schnell wie möglich für unsere rund 1 Million Versorgungszusagen zu erstellen.

Mit unserem Benachrichtigungsservice informieren wir Sie schnell und bequem per E-Mail. Sie können sich entspannt zurücklehnen und erhalten eine E-Mail von uns, wenn Ihre Standmitteilung und die umfassende Renteninformation mit allen Pflichtangaben online zur Verfügung stehen.

Die Anmeldung ist einfach. Hinterlegen und bestätigen Sie im Vorsorgeportal (Mitgliederbereich) Ihre E-Mail-Adresse für den Benachrichtigungsservice.


 

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Online-Schulungen zur betrieblichen Altersvorsorge im April, Mai und Juni

Der Frühling bringt neue Termine für unsere Online-Schulungen mit sich. Wir bieten wieder ein vielseitiges Programm zu verschiedensten Themen rund um die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Ganz gleich, ob Sie etwas über die Grundlagen der Pensionskasse erfahren oder die Kapitalanlage der HPK kennen lernen möchten – unser Angebot umfasst Basis- und weiterführende Schulungen, sodass für jede Interessenslage etwas dabei ist.


Selbstverständlich ist unser Angebot für Sie kostenfrei.

Bei weiteren Fragen oder Interesse an einer individuellen Veranstaltung für Ihr Unternehmen wenden Sie sich gerne an unsere Unternehmensbetreuung.


(Stand 28.03.2022)

 

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Krieg in der Ukraine

Die Sorge um den Krieg in der Ukraine hält alle Menschen in Atem. Die humanitäre Lage ist beängstigend und leider verhallt noch der weltweite Ruf nach Frieden. Neben der humanitären Situation zeichnen sich ebenso weitreichende Folgen für die Kapitalmärkte und die Wirtschaft ab.

In unserem Beitrag blicken wir auf diese Auswirkungen auf unsere Versorgungseinrichtungen.
 


(Stand 23.03.2022)

 

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Erstellung der Leistungsmitteilung

Die Mitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt (Leistungsmitteilung) ist online verfügbar.

(Stand 21.02.2024)
 

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Online-Schulungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Februar und März

Wir haben ein vielseitiges Online-Schulungsangebot rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Sie zusammengestellt.
 

Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen schon länger bei uns Mitglied ist oder Sie erst kürzlich Ihre bAV mit uns gestartet haben – das Schulungsangebot umfasst passgenaue Informationen für jede Interessenslage.
 

Den Auftakt unserer Reihe macht die Veranstaltung "Mehrwert bAV – Fakten und Trends // 2022", in der wir über aktuelle Themen der bAV und die Stärke der HPK informieren.
 

Ebenfalls neu ist unsere Schulung zur Kapitalanlage – ein vielfach angefragter Veranstaltungswunsch. Hier erfahren Sie u.a., wie die HPK der langanhaltenden Niedrigzinsphase erfolgreich die Stirn bietet.
 

Selbstverständlich ist das Angebot für Sie kostenfrei.
 

Einen Überblick über alle Online-Schulung sowie weitere Informationen finden Sie unter https://web.hhpv.de/vstanmeldung/veranstaltungen/onlineschulungen. Dort ist auch die Anmeldung möglich.

(Stand 31.01.2022)

 

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Rückblick 2021: Gemeinsam die Herausforderungen gemeistert

Mit einem kurzen Rückblick auf die wichtigsten Themen verabschieden wir 2021 und starten – aus gutem Grund – zuversichtlich ins neue Jahr. Wir freuen uns darauf, die gute Sache „betriebliche Altersvorsorge“ weiter voranzubringen.




(Stand 22.12.2021)

 

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Bewerben Sie Ihre bAV // Individualisieren Sie das Video zur Gehaltsumwandlung

Unser neues Video zeigt anschaulich und leicht verständlich, wie die Gehaltsumwandlung (Brutto-Entgeltumwandlung) funktioniert und unterstützt dabei, Ihre betriebliche Altersvorsorge lebendig unter dem Namen Ihres Unternehmens zu bewerben. Damit stärken Sie die Sichtbarkeit Ihrer Leistung.

Hier finden Sie unser Video zur Gehaltsumwandlung: https://vimeo.com/625234239

Download: Unter folgendem Link können Sie das Video herunterladen, um es in Ihren Kommunikationskanälen einzubinden.
 

Machen Sie es zu Ihrem Video!

Sie können das Video auch auf Ihr Unternehmen anpassen. Bewusst haben wir bei der Produktion diese Möglichkeit zur Individualisierung berücksichtigt. An drei unterschiedlichen Stellen im Video ist Platz für Ihr Logo und Ihren Auftritt als Arbeitgeber.

Einen Einblick in das Video und die Positionen für Ihre individuellen Platzierungen finden Sie in unserem Storyboard.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur Individualisierung einfach an.

Wir haben beim Dienstleister einen sehr günstigen Preis herausgehandelt und reichen ihn einfach an Sie weiter. Sie profitieren und erhalten dafür ein komplettes Video mit Ihrer individuellen Note.

(Stand 13.10.2021)

 

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"Trendsetter bAV": Warum es sich lohnt, einer zu sein!

Im Rahmen der jährlichen Jahrestagungen der Hamburger Pensionskassen wurde diskutiert, welche Herausforderungen einen modernen Dienstleister der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zukünftig erwarten.

Erfahren Sie, welche Bedeutung die Anforderungen, deren Management sowie die Rolle als Trendsetter hierbei haben. In unserer Aufzeichnung sehen Sie einige Beispiele, bei denen diese Grundgedanken bereits eine zentrale Rolle spielten – und die uns in der Zukunft riesigen Spielraum bieten, um für Sie Trends der bAV zu bedienen und eigene Themen zu besetzen.

Hier finden die Aufzeichnung.

(Stand 11.10.2021)

 

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Online-Schulungen zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein komplexes Themengebiet, in unseren Online-Schulungen machen wir es verständlich.

Unser Angebot umfasst passgenaue Informationen für neue Mitgliedsunternehmen und Formate für Unternehmen, die ihre bAV bereits erfolgreich umsetzen.

Der Gesetzgeber fördert weiter den Ausbau der bAV. Es gibt viele Möglichkeiten für Sie und Ihre Beschäftigten, um davon zu profitieren. Diese positive Entwicklung möchten wir unterstützen, indem wir Sie schulen – digital und persönlich.

Nutzen Sie gerne unsere Auswahl an Basis- und weiterführenden Schulungen. Selbstverständlich ist unser Angebot für Sie kostenfrei.

Weitere Informationen und die genauen Termine finden Sie im Internet unter:
https://web.hhpv.de/vstanmeldung/veranstaltungen/onlineschulungen

(Stand 30.09.2021)

 

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Neuerungen zum Versorgungsausgleich für Direktzusagen und Unterstützungskassen

Der BGH hat in einem Beschluss vom 24.03.2021 klargestellt, dass bei externen Teilungen eine aufwändige und teure Vergleichsprüfung in vielen Fällen nicht notwendig ist. Dadurch können Unternehmen deutlich Kosten sparen.
 

Zusätzlich hat der BGH den bisherigen Rechnungszins zur Ermittlung des Ausgleichswertes geändert. Statt wie bislang den handelsbilanziellen Rechnungszinssatz im Durchschnitt der letzten 7 Jahre heranzuziehen, ist nun der Durchschnitt der letzten 10 Jahre anwendbar. Um diese Rechtsprechung zu nutzen, ist ggf. eine Anpassung Ihrer Teilungsordnung notwendig. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
 

Weitere Informationen zu den Neuerungen und den genauen Voraussetzungen für eine kostengünstige externe Teilung finden Sie hier.
 

(Stand 30.06.2021)

 

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Wo die Versicherer jetzt abschreiben

Derzeit ist im Bereich der Altersvorsorge viel in Bewegung. In den letzten Monaten häuften sich die Nachrichten, dass Versicherer immer neue Produkte auf den Markt bringen.
 

Die Versicherer werben, dass diese neuen Produkte höhere Renditen erzielen sollen. Das ist allerdings fraglich, denn oft sollen dadurch vor allem Gebühren eingenommen werden. Zudem ist damit nicht nur die Absenkung der Garantiezinsen verbunden, sondern es wird sogar am Beitragserhalt gerüttelt. Dadurch gibt es bei diesen Versicherungsprodukten keine Garantie mehr, dass bei Eintritt in den Ruhestand mindestens noch die eingezahlten Beiträge vorhanden sind.
 

Hier finden Sie eine Einordnung der Marktlage und unsere Einschätzungen zu diesen Aktivitäten. Zudem erfahren Sie, welche Entscheidungen und Innovationen wir im Umfeld der Hamburger Pensionsverwaltung auf den Weg bringen.

(Stand 22.04.2021)
 

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Aktuelle Information zur Beitragspflicht für den Pensions-Sicherungs-Verein

Im vergangenen Jahr informierten wir regelmäßig über die neue Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für die betriebliche Altersvorsorge, die über Pensionskassen durchgeführt wird. Auch die Medien berichteten häufig über diesen neuen gesetzlichen Insolvenzschutz.

Jetzt geht die rechtliche Umsetzung in die nächste Runde. Daher gilt: Alle Mitgliedsunternehmen, die nur die HPK als Durchführungsweg nutzen und noch nicht beim PSV gemeldet sind, müssen bis zum 31.03.2021 eine Erstmeldung für den PSV vornehmen.

Hier finden Sie weitere Information zur Umsetzung des Gesetzes und zur Erstmeldung. Unser Beitrag enthält auch einen Link zum entsprechenden Online-Formular des PSV.

(Stand 03.03.2021)
 

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Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag

Zum 1. Januar 2021 haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht. Für Rentner wirkt sich diese Erhöhung mit zweimonatiger Verzögerung aus, d.h. zum 1. März 2021 kann sich die Netto-Rente wegen eines erhöhten Abzugs zur Krankenversicherung ändern. Weitere Informationen zu Ihren Krankenkassenbeiträgen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkassen.

(Stand 01.03.2021)
 

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Pensionskassen und Versicherer weiter unter Druck – Hamburger Pensionskasse nicht betroffen

Erneut berichten die Medien über die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein. Schon seit 2018 stehen beide im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Jetzt entzog ihnen die BaFin die Betriebserlaubnis, da die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und Finanzierungspläne zur Beseitigung der Unterdeckung unzureichend sind.

Diese Pensionskassen dürfen nun kein Neugeschäft mehr machen. Bestehende Versicherungsverträge sollen jedoch erfüllt werden und die Zahlung der Renten soll ebenfalls weiterlaufen. Auch die Lebensversicherer sind unter Druck. Nach Medienberichten stehen 20 von 80 Lebensversicherern unter verschärfter Beobachtung der BaFin.

Hamburger Pensionskasse – sicher, solide und nachhaltig

Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten weiterhin nichts zu tun hat. Die Leistungen sind sicher, solide und insbesondere nachhaltig finanziert. Zudem profitieren die Mitglieder von einer mehrfachen Absicherung.

Trotz der durch Corona-bedingten Verwerfungen an den Kapitalmärkten im vergangenen Jahr konnte die HPK erneut eine sehr gute Rendite erwirtschaften. Die Vorsorgekonten der Anwärter in der Mitgliedergruppe F wurden zum 01.01.2021 mit 3,5% verzinst, das liegt deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Damit ist die HPK im Vergleich zu anderen Pensionskassen und Lebensversicherern besser aufgestellt und erwirtschaftet auch heute noch stabile Erträge.

(Stand 15.01.2021)
 

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Ein Blick zurück auf 2020 und mit Zuversicht voraus

Mit unserem Schulterblick geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zur betrieblichen Altersvorsorge im ablaufenden Jahr 2020.

Hier finden Sie unsere Themen.

(Stand 22.12.2021)
 

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Umsetzung des KV-Freibetrages bei mehreren Betriebsrenten

Seit dem November liefern die Krankenkassen erste Daten. Seit dem Jahresbeginn haben sie an einer Lösung für die neue Berechnung gearbeitet. In den kommenden Wochen (und Monaten) erhalten wir für Personen mit mehreren Betriebsrenten schrittweise die für uns notwendigen Daten.

Allein Ihre Krankenkasse legt fest, bei welcher Betriebsrente und in welchem Umfang der Freibetrag anzuwenden ist. Wir wissen erst mit der Meldung Ihrer Krankenkasse, welche Regelung für Sie gilt. Es kann auch sein, dass der Freibetrag bei einer anderen Betriebsrente erstattet wird. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Als Service stellt die Hamburger Pensionsverwaltung Ihnen ein Video zum Thema Freibetrag zur Verfügung. Wir möchten Ihnen gerne erläutern, welche Informationen für Sie wichtig sind.

Welche Regelung Ihre Krankenkasse für Sie festgelegt hat, können Sie auch den monatlichen Abrechnungen entnehmen. Im persönlichen Mitgliederbereich (Portal) unter „Meine Dokumente“ sind Ihre monatlichen Abrechnungen verfügbar. Dort finden Sie den von uns berücksichtigten Freibetrag und die Berechnung der Beiträge – sofern wir den Freibetrag anwenden dürfen.

Mehr Unterstützung und Informationen zum Gesetz finden Sie auf unseren Internetseiten.

(Stand 10.11.2020)

 

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Vertreterversammlungen beschließen Überschussbeteiligung

Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der beiden Hamburger Pensionskassen und des Hamburger Pensionsfonds. Das war auch in diesem Jahr nicht anders. Diesmal aber trafen sich die Delegierten der Mitgliedsunternehmen nicht in Hamburg, sondern einfach digital per Videokonferenz.

Neben den Beschlüssen zu den Überschussbeteiligungen standen die Berufung eines neuen Aufsichts- und Verwaltungsratsvorsitzenden, die Kapitalanlage unter den Bedingungen des derzeitigen Marktumfeldes und die erneute Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge bei der sogenannten Kleinverdienerförderung im Fokus.

Hier finden Sie die Themen und Beschlüsse rund um die Vertreterversammlungen 2020.

(Stand 12.10.2020)
 

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Interview zur Kapitalanlagestrategie der Hamburger Pensionskassen

“Wie man das Kapitalanlagevolumen eines Tankers mit der Flexibilität eines Schnellboots durch schweres Wetter manövriert”, verraten Vorstand Melanie Jura und CIO Thomas Schmidt einem Redakteur der Deutsche Pensions- & Investmentnachrichten (dpn).

Einen Auszug aus dem Interview finden Sie auf den Seiten der dpn. Dort können Sie auch die komplette Version einsehen.

Weiterhin gültig ist die in unseren vorherigen Informationen dargestellte Aussage, dass die Möglichkeiten für die Kapitalanlage der Pensionskassen auf längere Sicht nicht schlechter, sondern besser aussehen.

(Stand: 01.10.2020)
 

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Mehr Geld vom Staat für die Altersvorsorge

Der Staat zahlt den Unternehmen mehr Geld für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Möglich ist dies durch massive Verbesserungen am Förderbetrag zur bAV für Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen - dies sind häufig Teilzeitbeschäftigte oder Auszubildende.

Diese Förderung (Kleinverdienerförderung) ermöglicht eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für die bAV, ohne dass der Arbeitgeber zusätzliches Geld in die Hand nehmen muss. Bei vielen Beschäftigten kann so der Beitrag für die Betriebsrente deutlich ansteigen. Das ist eine starke Aufwertung der Arbeitgeberleistung - auch im Hinblick auf das Werben um Fachkräfte. Zudem funktioniert diese Förderung und die Erstattung der Beiträge vom Staat sehr einfach.

Viele Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) setzen die Kleinverdienerförderung erfolgreich ein, um mehr Geld in die bAV stecken zu können. Sie sichern sich so mehrere hunderttausend Euro pro Jahr oder mehr für ihre bAV. Große und kleine Unternehmen beteiligen sich gleichermaßen.

Grundlage für diese massive Erweiterung der Möglichkeiten sind die Erhöhungen der Fördergrenzen:

  • Die relevante Einkommensgrenze ist auf monatlich 2.575 Euro angestiegen (vor 2020: 2.200 Euro)
  • Die Höhe des maximal förderfähigen Arbeitgeberbeitrags ist mit jetzt 960 Euro doppelt so hoch (vor 2020: 480 Euro) 
  • Der Höchstbetrag für die Kleinverdienerförderung beträgt nun maximal 288 Euro pro Jahr und ist ebenfalls doppelt so hoch (vor 2020: 144 Euro)



 

Die Erhöhung der Fördergrenzen (ab 2020) trat mit der Veröffentlichung des Grundrentengesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt rückwirkend für das Kalenderjahr 2020.

Bei einer Umsetzung der staatlichen Förderung wird der entsprechende Förderbetrag auf das bestehende Vorsorgekonto des Arbeitnehmers bei der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG eingezahlt.



Für einen persönlichen Austausch und eine detaillierte Darstellung der Kleinverdienerförderung sprechen Sie gerne Frau Richter aus der Unternehmensberatung an.
 

Ihre Ansprechpartnerin
Marlies Richter
Telefon: 040 / 280 145 - 451
E-Mail: m.richter@hhpv.de

(Stand 31.08.2020)

 

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Gute Nachrichten für alle Rentner mit einer betrieblichen Altersvorsorge (eine Betriebsrente)

Das zum 1. Januar 2020 eilig beschlossene Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen wird seit dem Juni - für Rentner mit einer Betriebsrente - in der Praxis umgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt liegen die notwendigen Daten der Krankenkassen vor und die ersten Rentner können auch tatsächlich von der Entlastung profitieren.

Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Betriebsrentner weniger Abgaben an die Krankenkassen zahlen müssen. Pauschal sind dies rund 25 Euro mehr Rente. Die Abrechnung der neuen, geringeren Beiträge zur Krankenkasse kann zunächst nur für einen Teil der Betriebsrentner erfolgen.



(Stand 30.06.2020)

 

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Makler zielen auf betriebliche Altersvorsorge

Mitgliedsunternehmen und auch deren Beschäftigte wurden von Maklern angesprochen. Diese wollen die gemeinsame betriebliche Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) in ein schlechtes Licht rücken. Den Maklern geht es bei ihren Aktionen ausschließlich um ihre eigenen Vertriebsinteressen, falsche und irreführende Aussagen über die HPK sind dabei das Mittel zum Zweck. Bitte lassen Sie sich auch dieses Mal nicht verunsichern.
 

Starke Zahlen der Pensionskasse

Die Rente der Pensionskasse ist mehrfach abgesichert und die HPK steht im Vergleich zur Lebensversicherungsindustrie sehr gut da. Dies geben auch wichtige Kennzahlen wieder:

Insbesondere für die dauerhafte Niedrigzinsphase und ebenso bei Turbulenzen an den Kapitalmärkten sind die Reservequote und die Verwaltungskosten wichtig. Das sind Stabilisatoren für sichere und zugleich weiter steigende Renten in der HPK.


Unverändert gilt: Seit ihrer Gründung im Jahre 1905 hat die HPK zwei Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise und die weltweite Finanzmarktkrise unbeschadet überstanden. Die Pensionskassenrenten sind solide finanziert und die HPK ist sicher aufgestellt, auch die aktuelle COVID-19-Pandemie ändert dies nicht.

(Stand: 29.06.2020)

 

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Mitgliederversammlungen verschoben

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie finden die Mitgliederversammlungen der Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG und die der Pensionskasse für Angestellte der Continental AG VVaG in diesem Jahr voraussichtlich im Herbst statt.

Sofern Versammlungen zu diesem Zeitpunkt möglich sind, erfolgt rechtzeitig die Einladung und wie gewohnt die Übergabe der weiteren Unterlagen.

(Stand 29.06.2020)

 

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Beitragspflicht für Pensionskassen zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

In Zukunft sind Pensionskassenzusagen noch besser abgesichert.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorangetriebene Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Absicherung für Pensionskassenzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) wurde am 05.06.2020 auch vom Bundesrat beschlossen. Anfang Mai fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzesvorhabens im Bundestag statt.

Zwar wurde im weiteren politischen Verfahren am Gesetz nachgearbeitet, jedoch sollen weiterhin rund 8 Millionen Arbeitnehmer und Rentner mit einer Direktversicherung keinen verbesserten gesetzlichen Schutz erhalten.

Informationen zur aktuellen Entwicklung.


(Stand: 08.05.2020, aktualisiert 12.06.2020)

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Situation bei GALERIA Karstadt Kaufhof - Pensionskasse nicht betroffen

Das wichtigste zuerst: Die Renten der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG sind vom  Insolvenzverfahren bei GALERIA Karstadt Kaufhof nicht betroffen.

Die Bild-Zeitung hat in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass GALERIA Karstadt Kaufhof im Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahren viele Betriebsrentner darüber informierte, dass sich die Rentenzahlungen momentan verzögern.

Betroffen hiervon sind Renten aus Direktzusagen und einer Unterstützungskasse, die von GALERIA Karstadt Kaufhof verwaltet und ausgezahlt werden. Das ist eine andere Altersvorsorge, als die betriebliche (tarifliche) Altersvorsorge über die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Auch das aktuelle Schutzschirmverfahren hat keine Auswirkungen auf die HPK. Alle Rentner der Pensionskasse können also beruhigt sein, denn ihre Renten werden in der aktuellen Situation in voller Höhe und natürlich auch fristgemäß gezahlt.

(Stand: 10.05.2020)
 

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Auswirkungen der Corona-Pandemie: Kapitalmärkte, Inflation

Die globale Ausbreitung der Corona-Pandemie führt aktuell zu starken Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und die wirtschaftlichen Systeme. In unserer Einschätzung fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und gehen wir auf die aktuelle Situation sowie mögliche Entwicklungen ein.

Einschätzung zur Corona-Pandemie.


(Stand: 05.052020)

 

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PSV-Beitragspflicht für Pensionskassen

Gemeinsam mit Betriebsräten großer Lebensmittelhändler und -hersteller, in denen die betriebliche Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt, hat die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG alle Mitglieder des Deutschen Bundestages angeschrieben, um Millionen Betriebsrentner vor einem unzulänglichen Schutz ihrer Altersvorsorge zu bewahren.

Hier finden Sie den Brief.


(Stand 17.04.2020)

 

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Turbulenzen an den Kapitalmärkten

Die wachsende Unsicherheit im Kontext der globalen Ausbreitung des neuartigen COVID-19 Virus sorgt für Turbulenzen an den Kapitalmärkten.
 

In unserer Infomail haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst und wir gehen auch darauf ein, warum sich für die Hamburger Pensionskassen trotzdem bessere Chancen für die Kapitalanlage bieten.  


(Stand: 10.03.2020 / Aktualisiert am 12.03.2020 / Aktualisiert am 14.04.2020)

 

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Sicherer Partner in unsicheren Zeiten

Die Ausbreitung des "Corona-Virus" bereitet vielen Menschen aktuell Sorge und führt auch in unserem Alltag zunehmend zu Einschränkungen. Diese Herausforderungen zu meistern ist eine große Gemeinschaftsaufgabe.
 

Als Hamburger Pensionsverwaltung haben wir im Sinne unserer Mitglieder, Mitgliedsunternehmen, Beschäftigten, Versorgungseinrichtungen und der Allgemeinheit bereits frühzeitig reagiert.
 

In unserer Infomail finden Sie einen Überblick zur aktuellen Situation und unsere Einschätzung zu den Kapitalmärkten.


(Stand: 18.03.2020)

 

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Die praktische Entlastung der Betriebsrentner benötigt noch Zeit

Zukünftig sollen Betriebsrentner weniger von ihren Renten an die Krankenkassen zahlen. Das entsprechende Gesetz trat mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft.

Laut Aussage der Krankenkassen werden die erforderlichen Anpassungen der IT-Umgebungen einige Vorlaufzeit in Anspruch nehmen. Über die Länge dieser Vorlaufzeit liegen uns aktuell noch keine genauen Informationen vor. Die derzeitige Sprachregelung lautet, dass die Krankenkassen bis Ende 2020 Zeit für die Umsetzung haben. Eine Antwort auf die Länge der Vorlaufzeit kann nur die eigene Krankenkasse geben.

Bis die technischen Anpassungen erfolgt sind, werden die Krankenkassenbeiträge nach den alten Regeln abgerechnet und Ihnen nach der Umsetzung erstattet. Das passiert automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Korrektur von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu vier Jahren rückwirkend möglich ist - zuzüglich zur Korrektur im laufenden Kalenderjahr.

Für Betriebsrentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen nicht. Hier bleibt es bei der bisherigen Freigrenze in der Krankenversicherung.

Neue Informationen stellen wir Ihnen wie gewohnt auf unseren Kommunikationskanälen zur Verfügung.
(Stand 31.01.2020)


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Hamburger Pensionskasse besteht EIOPA-Stresstest

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat am 17. Dezember die Ergebnisse aus ihrem Stresstest veröffentlicht. Auf unserer Info-Seite erläutern wir Ihnen das erfreuliche Ergebnis für die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) und die Hintergründe zu diesem Stresstest.

(Stand 18.12.2019)

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Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Betriebsrentner zu

Eingebrachter Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn tritt zum 01.01.2020 in Kraft / Praktische Umsetzung gestartet und wird Zeit in Anspruch nehmen 

Am 12. Dezember 2019 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung zugestimmt. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz sieht die Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vor.

Der neue Freibetrag ersetzt eine bisher gültige Freigrenze und führt dazu, dass Betriebsrentner weniger von ihren Bezügen an die Krankenkassen abführen müssen. Von dem neuen Gesetz profitieren am meisten Betriebsrentner, die Renten von bis zu 320 Euro erhalten (mehrere Betriebsrenten werden zusammengerechnet). Für sie entfällt oder halbiert sich künftig der Krankenversicherungsbeitrag.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die Summe der monatlichen Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von rund 320 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Alle weiteren Betriebsrenten profitieren ebenfalls vom Freibetrag.

Neue Regelung mit einigen Ausnahmen


Für Betriebsrentner, die freiwillig bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, gelten die Neuregelungen nach derzeitigem Stand allerdings nicht. Zudem gilt die neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz tritt mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft. Die Krankenkassen und die Pensionskassen haben sofort die notwendigen Änderungen für die technische Umsetzung eingeleitet. Sobald diese technischen Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir die Krankenkassenbeiträge anpassen und bereits abgerechnete Beiträge rückwirkend korrigieren. Für die Umsetzung dieser Schritte wird Zeit benötigt. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

(Stand 13.12.2019)


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Auf die Niedrigzinsphase vorbereitet

Medienberichterstattung in Fernsehen und Presse thematisiert Probleme bei Pensionskassen und Lebensversicherungen // Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG nicht betroffen

Hintergrund der schlechten Nachrichten sind in der Regel die zu späten oder unzureichenden Vorkehrungen gegen die anhaltende Niedrigzinsphase. Erfreulich für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist die Feststellung, dass die HPK mit diesen schlechten Nachrichten nichts zu tun hat.

Unverändert gilt, was wir zuletzt nach der Vertreterversammlung im September 2019 veröffentlicht haben. Aufgrund der guten Lage können die Vorsorgekonten in der Mitgliedergruppe F am 01.01.2020 erneut mit 3,8 % verzinst werden.

Woran liegt es, dass die HPK so viel besser dasteht als andere Einrichtungen?
  • Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2002, hat sich die HPK auf eine mögliche Niedrigzinsphase eingestellt. Sie kalkuliert seitdem viel vorsichtiger und hat ihre Kapitalanlage deutlich breiter diversifiziert. Daher erwirtschaftet sie auch heute noch stabile Erträge.

  • Die HPK hat viel geringere Kosten. Das wirkt sich in Zeiten niedrigerer Zinsen noch stärker aus und trägt zum größeren Abstand bei.

  • Die HPK ist als Einrichtung steuerbefreit, weil sie nur für ihre Mitglieder arbeitet und insbesondere keine Vertriebskosten hat.

Wir können die Kapitalmärkte nicht vorhersagen. Wir können aus den uns vorliegenden Fakten nur schlussfolgern, dass die Niedrigzinsphase noch sehr lange anhalten wird. Weil wir bereits vor vielen Jahren angefangen haben, uns darauf einzustellen, sind wir heute in einer vergleichsweise komfortablen Lage.

(Stand 05.12.2019)

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PSV-Beitragspflicht für Pensionskassen vorerst gestoppt

Am 21.11.2019 hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Einbeziehung aller Firmenpensionskassen in die Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein (PSV) vorsieht. 

Wir informieren unsere Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG aus erster Hand und vor der Presseberichterstattung. In unserer Infomail finden Sie detaillierte Informationen.

(Stand 09.12.2019)

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Kabinett verabschiedet Entlastung der Betriebsrentner

Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetzentwurf zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung wurde vom Kabinett verabschiedet.

Jetzt muss das Gesetz noch im Bundestag beraten und beschlossen werden. Nach derzeitigem Stand soll es bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Beiträge an die Krankenversicherung sinken
  • Wenn die monatliche Betriebsrente unter dem Freibetrag von 159,25 Euro liegt, sind keine Beiträge fällig.
  • Wenn die Betriebsrente unterhalb von 318 Euro pro Monat liegt, ist faktisch nur noch der halbe Beitrag fällig. Das liegt am neuen Freibetrag (statt Freigrenze). Erst für den Teil der Rente, der über monatlich 159,25 Euro liegt, sind Beiträge fällig.
  • Für alle weiteren Betriebsrenten ändert sich kaum etwas.
Neue Regelung gilt nicht für Pflegeversicherung

Allerdings gilt diese neue Regelung nur für Krankenversicherungsbeiträge. Für Beiträge zur Pflegeversicherung wird weiterhin die bisherige Freigrenze angewendet.

Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge muss erst noch angepasst werden

Das Gesetz soll mit der Umsetzung zum 1. Januar 2020 sehr kurzfristig in Kraft treten. Da die Prozesse zur Abrechnung der Krankenversicherungsbeiträge innerhalb der kurzen verbleibenden Zeit nicht aktualisiert werden können, werden wir die Beitragszahlung rückwirkend korrigieren.

(Stand 20.11.2019)


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Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung geplant

Im Zuge der Verhandlungen über die Einführung einer Grundrente verständigte sich die Große Koalition wohl auf Begleitmaßnahmen, die zu einer Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge beitragen. Erneut ist die Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung ein Thema.

Die von Minister Jens Spahn geplante Regelungen soll einen Freibetrag und eine dann ansteigende Beitragspflicht vorsehen. Zwar ist aktuell noch nichts beschlossen, aber das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 auf den Weg gebracht werden. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden. 

(Stand 12.11.2019)


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Tarifparteien der Süßwarenindustrie in Bremen und Niedersachsen vereinbaren höhere Arbeitgeberbeiträge

Ein starkes Signal für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt von der Süßwarenindustrie in Bremen und Niedersachsen. Mit dem neuen Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten dort zukünftig 120 Euro mehr im Jahr als tariflichen Altersvorsorgebeitrag (Teilzeit anteilig). Für Auszubildende gibt es 60 Euro mehr. Ab dem 1. Januar 2020 steigt damit der Altersvorsorgebeitrag für Vollzeitbeschäftigte auf rund 550 Euro im Jahr (u.a. abhängig von der Tarifgruppe und der Betriebszugehörigkeit).

Diese neuen Abschlüsse stärken das Vertrauen in die sichere Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Die Mitgliederkommunikation der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Bewerbung dieser attraktiven Arbeitgeberleistung.

Im Internet stellt die Mitgliederkommunikation viele Muster und Beispiele für die Bewerbung der bAV zur Verfügung.

(Stand 05.10.2019)


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Melanie Jura zum Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG und Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG bestellt

Zum 1. Januar 2020 tritt Melanie Jura in den Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG ein. Diese Position übernimmt sie auch in mehreren von der Pensionsverwaltung betreuten Versorgungseinrichtungen. Hierzu gehört die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK), die mit rund 750.000 Mitgliedern deutschlandweit größte Firmenpensionskasse auf Gegenseitigkeit. Die HPK setzt auf Grundlage von Tarifverträgen die betriebliche Altersvorsorge in der Ernährungsindustrie und im Handel um, u.a. Coca-Cola, Deichmann, REWE, Ferrero, Saturn und Metro.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Melanie Jura eine ausgezeichnete Expertin und starke Persönlichkeit gewinnen konnten. Sie bringt sehr viel Erfahrung aus der Beratung sowie Betreuung von Unternehmen mit und hat bereits Vorstandsmandate in Pensionskassen sowie Pensionsfonds ausgeübt. Sie passt ausgezeichnet zur Pensionsverwaltung, und wir sind davon überzeugt, dass sie die Betreuung der rund 3.000 Mitgliedsunternehmen und weit über eine Million begünstigter Arbeitnehmer weiter voranbringt", erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Martin Heynen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseinformation.

(Stand 26.09.2019)


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Verzinsung für angemeldete Beschäftigte liegt erneut bei 3,8 %

Am 17. und 18. September tagten die Delegierten aus den Mitgliedsunternehmen auf den Jahrestagungen in Hamburg. Der wichtigste Beschluss in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) war die Verzinsung der Vorsorgekonten. Die Vertreterversammlung der HPK hat am 18. September beschlossen, die Vorsorgekonten der angemeldeten Beschäftigten in der Mitgliedergruppe F zum 1. Januar 2020 erneut mit 3,8 % zu verzinsen. 

Mit diesen starken 3,8% liegt die Verzinsung bei der HPK weit über den Ergebnissen, die derzeit mit einer privaten Altersvorsorge über Banken oder Lebensversicherungen möglich ist.



(Stand 23.09.2019)


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Neues Berechnungsblatt für die Kleinverdienerförderung

Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis 2.200 Euro monatlich kann der Arbeitgeber mit einem staatlichen Förderbetrag den Arbeitgeberbeitrag um 3/7tel erhöhen.

Der Förderbetrag kommt allen Arbeitgebern zugute, die ihren Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis 2.200 Euro monatlich im ersten Dienstverhältnis einen Beitrag (z.B. tariflichen Arbeitgeberbeitrag) zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen. Die Einkommensgrenze gilt unabhängig von einem Teilzeitgrad. Arbeitnehmer, die mehr als 2.200 Euro pro Monat verdienen, können durch Entgeltumwandlung diese Grenze unterschreiten.

Hier finden Sie unsere verbesserte Datei zur Berechnung des staatlichen Förderbetrags und weitere Informationen.

(Stand 05.09.2019)


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Tarifabschluss verdoppelt Arbeitgeberbeitrag

Ein starkes Signal für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kommt von den Brauereien in Niedersachsen. Mit dem neuen Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten dort zukünftig einen deutlich höheren Arbeitgeberbeitrag für ihre bAV. Die zweistufige Beitragserhöhung um insgesamt 537 Euro hebt den Beitrag zukünftig auf 1.100 Euro im Jahr (ab 2021). Er liegt damit weit über dem Durchschnitt in der Bundesrepublik.

Diese Impulse und Abschlüsse stärken das Vertrauen in die sichere Altersvorsorge mit dem Arbeitgeber. Aus den Reihen eines Mitgliedsunternehmens erhielten wir bereits die Rückmeldung, dass viele Beschäftigte den erhöhten Arbeitgeberbeitrag mitnehmen wollen und ihre bAV mit der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) erhöhen. Die Mitgliederkommunikation der HPK unterstützt das Unternehmen bei der Bewerbung dieser attraktiven Arbeitgeberleistung.

Im Internet stellt die Mitgliederkommunikation viele Muster und Beispiele für die Bewerbung der bAV zur Verfügung. 

(Stand 30.08.2019)


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++ AKTUALISIERUNG ++

Privat finanzierte Renten beitragsfrei in der Krankenversicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Renten, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und ohne Beteiligung eines neuen Arbeitgebers auf privaten Einzahlungen beruhen, beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Dies gilt auch für bereits laufende Renten.

Verjährungsfristen beachten
Im Rahmen der Verjährungsfristen werden sogar in der Vergangenheit zu Unrecht erhobene Beiträge erstattet. Die Verjährung ist für alle bis zum 31.12.2013 gezahlten Renten bereits eingetreten. Bis zum Jahresende 2019 können Erstattungen ab 01.01.2014 geltend gemacht werden.

Private Einzahlungen belegen
Die Beitragszahlungen, aus denen die betroffenen Renten entstanden sind, liegen häufig schon viele Jahrzehnte zurück. Sie wurden seinerzeit weder von den Pensions- noch von den Krankenkassen nach den jetzt aufgestellten Kriterien des Bundesverfassungsgerichts erfasst. Daher erlaubt ein von den Krankenkassen veröffentlichtes Rundschreiben in diesen Fällen eine pauschale Ermittlung, die das Mitglied der Krankenkasse (bzw. der Rentner) selbst vornehmen kann.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten lassen
Hierzu erstellt das Mitglied der Krankenkasse (bzw. der Rentner) aus seinen eigenen Unterlagen (insbesondere Bankkonto Unterlagen) eine Übersicht der von ihm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses privat eingezahlten Beiträge. Im Anschluss erhält die Pensionskasse diese Aufstellung zusammen mit den Kopien der Kontoauszüge. Die Pensionskasse, die für das Mitglied (bzw. den Rentner) die Abrechnung mit der Krankenkasse vornimmt, erstattet dem Mitglied (bzw. dem Rentner) die zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge mit der nächsten Rentenzahlung.

Verjährung verhindern
Für den Fall, dass ein Mitglied (bzw. ein Rentner) diese Nachweise nicht rechtzeitig vor dem Eintritt der Verjährung erbringen kann, empfiehlt es sich, die Krankenkasse unter Bezugnahme auf die in der Vergangenheit privat eingezahlte Beiträgen anzuschreiben, auf die Schwierigkeiten bei der Ermittlung des privat finanzierten Anteils der Rente hinzuweisen, und um die Bestätigung zu bitten, dass die Krankenkasse auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Weigert sich die Krankenkasse, kann eine Klage vor dem örtlichen Sozialgericht die Verjährung verhindern. Eine solche Klage kann ohne Rechtsanwalt direkt in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts erhoben werden und ist kostenfrei. Die Klage macht einen grob geschätzten Pauschalbetrag geltend.

(Stand 15.08.2019)


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Neues Mitgliedsunternehmen

Wir begrüßen die SOG Stadtservice Oranienburg als neues Mitgliedsunternehmen.
SOG ist ein weiteres Mitgliedsunternehmen, das sich mit dem Catering und der Betriebsgastronomie beschäftigt.





(Stand 19.07.2019)


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Deichmann überträgt erste Verpflichtungen auf den HPF

Mit dem Hamburger Pensionsfonds (HPF)  bietet die Hamburger Pensionsverwaltung eG mittlerweile alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an (ausgenommen Direktversicherung). Mit dem HPF kann die Pensionsverwaltung die Vorteile eines Pensionsfonds an die Mandanten und Mitgliedsunternehmen weitergeben.

Bereits frühzeitig zeigte Deichmann Interesse an einer Zusammenarbeit dem HPF und der Übertragung von Versorgungsverpflichtungen. Zum 1. Juli 2019 wurden rund 1.800 Rentner aus der Unternehmensgruppe Deichmann übernommen und erstmals abgerechnet.

(Stand 01.07.2019)


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Neue Mitgliedsunternehmen

Wir begrüßen die Hoya Lens Deutschland GmbH, die DTB Deutsche Technikberatung GmbH und die Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co. KG sehr herzlich als neue Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK).

Sie haben die HPK als starken Partner für die betriebliche Altersvorsorge ausgewählt. Die Pensionskasse bietet eine attraktive Verzinsung, ist sehr sicher und günstig – sie verzichtet auf teure Werbung und arbeitet komplett provisionsfrei. Das spricht für sich.

(Stand 23.05.2019)


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Infomail zu den Themen Doppelverbeitragung und Obligatorium

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung hat starke Befürworter. In der Infomail finden Sie die Antwort des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, auf den Brief der Betriebsräte unserer großen Mitgliedsunternehmen aus dem Handel.

Darüber hinaus informieren wir Sie in unserer Infomail zum Thema obligatorische Betriebsrente und der aktuellen Reaktionen aus der Politik. 


Die ausführliche Infomail vom 16.05.2019 finden Sie hier.

(Stand 17.05.2019)


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Bundesrat fordert Abschaffung der Doppelverbeitragung

Ein weiter Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung der Betriebsrentner ist gemacht am. Am 12. April hat der Bundesrat in eine Entschließung die Abschaffung gefordert. Der Beitragssatz soll halbiert und die bisherige Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden.

Zahlreiche Betriebsräte und Personalverantwortliche aus Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) haben sich in Schreiben dafür stark gemacht. Der Bundesratsbeschluss ist hilfreich, aber der Druck auf die große Koalition muss noch erhöht werden. 

In unserer aktualisierten Infomail vom 22.02.2019 finden Sie Textbausteine für ein Anschreiben an den ressortverantwortlichen Bundesminister und weitere Entscheidungsträger sowie deren Anschriften. Einmischen lohnt sich.

(Stand 17.04.2019)


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Betriebsräte und Personalverantwortliche mischen sich ein
Antwort von Ralf Kapschack zur Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung

Betriebsräte und Personalverantwortliche aus den Mitgliedsunternehmen der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) machen sich für eine Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten stark. Sie fordern, dass insbesondere die Bezieher kleiner Betriebsrenten entlastet werden. Dieses Engagement zeigt Wirkung.

Aufgrund dieser Aktion hat der in der SPD-Fraktion für die bAV zuständige Abgeordnete Ralf Kapschack (MdB) auch uns angeschrieben und wir haben eine ermutigende Antwort erhalten, die wir Ihnen hier in einem Auszug darstellen. Vielen Dank an alle, die aktiv geworden sind
.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Schreiben von Herrn Kapschack:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre konstruktive Aktion "Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung in Gefahr" haben mich zahlreiche Personen unterschiedlichster Firmen angeschrieben. (…)

Ihren Unmut darüber kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie vielleicht wissen, liegt mir und meiner Fraktion das Thema am Herzen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Union haben wir verabredet, uns dafür einzusetzen, dass die Thematik zeitnah auf die Tagesordnung gesetzt wird. Unser Ziel ist der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren - wie Sie es in Ihren Schreiben auch vorschlagen.

Mittlerweile hat Gesundheitsminister Spahn einen Vorschlag vorgelegt, immerhin. Dieser sieht jedoch keinen Freibetrag anstatt einer Freigrenze vor, sondern eine Halbierung des Krankenkassenbeitrages. Davon würden jedoch auch Bezieherinnen und Bezieher von kleinen Betriebsrenten profitieren. Aus unserer Sicht ist jedoch beides denkbar. (…) 

Selbst wenn die Kanzlerin jetzt in der Unionsfraktion gesagt hat, sie sei gegen eine Entlastung der Betriebsrentner, glaube ich nicht, dass angesichts der Debatte in den Koalitionsfraktionen, da schon das letzte Wort gesprochen ist.

Beste Grüße
Ralf Kapschack
____________
Büro Ralf Kapschack, MdB
Deutscher Bundestag




In unserer aktualisierten Infomail vom 22.02.2019 finden Sie Textbausteine für ein Anschreiben an den ressortverantwortlichen Bundesminister und weitere Entscheidungsträger sowie deren Anschriften. Einmischen lohnt sich.

(Stand 29.03.2019)


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Entlastung der Betriebsrentner in der Krankenversicherung in Gefahr

Die Beratungen in der großen Koalition, ob und wie die Betriebsrentner in der Krankenversicherung der Rentner entlastet werden können, drohen zu scheitern. Bundeskanzlerin Angela Merkel stoppte vorerst den eingebrachten Gesetzesvorschlag von Bundesminister Spahn. Damit müssen auch weiterhin rund sechs Millionen Betriebsrentner Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse bestreiten. Das ist ungerecht.

Zwar herrscht große Einigkeit, dass die Entlastung sinnvoll ist. Sie droht allerdings zu scheitern, weil der Vorschlag von Bundesminister Spahn, vor allem die Bezieher hoher Betriebsrenten zu entlasten sehr teuer ist. 
Es geht also um die Frage, ob Betriebsrentner überhaupt oder ob kleine oder große Betriebsrenten stärker entlastet werden sollen.

Wir denken es ist richtig, sich jetzt einzumischen und sich für eine Lösung stark zu machen, die für die Mitglieder der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) die größten Vorteile bietet. 


In der aktuellen Infomail der HPK finden Sie Textbausteine für Anschreiben an den ressortverantwortlichen Bundesminister und weitere Entscheidungsträger sowie deren Anschriften. Wir bitten Sie herzlich, einen dieser Textbausteine – nach Möglichkeit noch individuell leicht abgewandelt – zu nutzen.

(Stand 22.02.2019)


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Jahrestagungen der Pensionskassen: Gutschrift in Höhe von 3,8 % für die Vorsorgekonten beschlossen

Am 18. und 19. September tagten rund 60 Delegierte aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg.

Der wichtigste Beschluss in der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) war die Verzinsung der Vorsorgekonten. Zum 1. Januar 2019 erhalten alle aktiven Mitglieder in der Mitgliedergruppe F der HPK eine Gutschrift in Höhe von 3,8 %. Darin enthalten ist ein Sonderüberschuss in Höhe von 0,6 %.

In der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) wird die Verzinsung durch jeden einzelnen Abrechnungsverband individuell festgelegt.


(Stand 19.09.2018)

 

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Neues Mitglied



Wir begrüßen die ALMIL AG sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.

Mit einem jährlichen Absatz von mehr als 100.000 Tonnen Milcherzeugnisse ist die ALMIL Gruppe seit der Gründung zu einem zuverlässigen Partner der Lebensmittel-, Süßwaren- und Backindustrie in Europa herangewachsen und einer der führenden Lieferanten von funktionell hochwertigen Milchingredienzen. Mehr unter www.almil.de.

(Stand 2018)


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Neues Mitglied



Wir begrüßen die Bionatic GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.

Seit fast 10 Jahren beliefert Bionatic Gastronomen, Food-Service Anbieter und private Haushalte mit nachhaltigen Verpackungslösungen aus nachwachsenden und recycelten Rohstoffen. Mehr unter www.bionatic.com/de/.

(Stand 2018)


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Zur Medienberichterstattung: Pensionskassen unter Aufsicht

Mit einer ganzseitigen Schlagzeile auf der Titelseite vom 4. Mai 2018 verunsicherte die Bild-Zeitung Millionen Betriebsrentner. Anschließend wurde das Thema auch von der Wirtschaftspresse aufgegriffen.

Mittlerweile hat auch die Bild-Zeitung herausgefunden, wie sicher und solide Ihre Pensionskasse ist. Im Artikel am 16. Mai hat sie an die Hamburger Pensionskassen einen grünen Haken vergeben.

(Diverse Autoren: So geht es den Pensionskasse wirklich, in: Bild-Zeitung (2018), 16. Mai, S. 2)

Auf der Internetseite der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG finden Sie eine ausführliche Darstellung der Tatsachen.

(Stand 09.05.2018)


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Hamburger Pensionsverwaltung gründet Gesellschaft für Property Management

Zum 1. Januar 2018 hat die HAMBURG TEAM Property Management GmbH ihre Arbeit aufgenommen. Gesellschafter zu gleichen Teilen sind die Hamburger Pensionsverwaltung eG und die HAMBURG TEAM Gesellschaft für Projektentwicklung mbH. Beide Unternehmen bringen Personal und Immobilienbestände in das neue Unternehmen ein.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation der HAMBURG TEAM Gruppe.

(Stand 02.03.2018)


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Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Umsetzung des BRSG

Am 11. Dezember wurde das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) veröffentlicht. Es beantwortet einige offene Fragen, aber ohne große Überraschungen.

Einzelheiten lesen Sie hier.

(Stand 13.12.2017)


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Infomail September 2017

Am 19. und 20. September tagten rund 60 Delegierte aus den Mitgliedsunternehmen der beiden Hamburger Pensionskassen auf den Jahrestagungen in Hamburg.

Einzelheiten lesen Sie hier.

(Stand 27.09.2017)


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Mehr staatliche Förderung

Ab voraussichtlich 1.1.2018 werden Beiträge an die Pensionskasse noch stärker gefördert: 3.120 Euro können steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Weitere 3.120 Euro sind steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Diese Förderung wickelt der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung ab. Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber einfach seinen Beitrag mit, den er ohne Steuern und Abgaben in sein Vorsorgekonto einzahlen will.

Wer Kinder hat und wenig Steuern zahlt, fährt mit der Zulagenförderung besser. Am 1.1.2018 steigt die Grundzulage auf jährlich 175 Euro und für jedes Kind auf 300 Euro. Diese Förderung organisiert die Pensionskasse für den Arbeitnehmer. Sie besorgt die Zulagen. Der Arbeitnehmer teilt dem Arbeitgeber einfach mit, dass er die Zulagen für sein Vorsorgekonto möchte. Der Arbeitgeber ermittelt den Eigenbeitrag des Arbeitnehmers und überweist ihn für den Arbeitnehmer an die Pensionskasse. Teilzeitkräfte mit einem Jahreseinkommen bis zu 18.000 Euro zahlen nur jährlich 60 Euro Eigenbeitrag.


(Stand 22.09.2017)


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Bundesregierung stärkt betriebliche Altersvorsorge

Der Bundestag hat am 1. Juni das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet. Am 7. Juli stimmte der Bundesrat erwartungsgemäß dem Gesetzentwurf zu. Damit tritt das BRSG am 1.1.2018 in Kraft.

Gegenüber den von uns kommentierten Entwürfen, sind drei bedeutende Änderungen in das etwas unübersichtlich geratene Gesetz eingeflossen. Wir erläutern die Änderungen hier.
(Stand 12.07.2017)


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BaFin Beschwerdestatistik 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Beschwerdestatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Der Durchschnitt liegt bei 1,5 Beschwerden pro 100.000 Lebensversicherungsverträge. Der höchste Wert liegt bei etwa 5 Beschwerden pro 100.000 Verträge.

Über die von uns verwalteten Pensionskassen ist eine Beschwerde bei der BaFin eingegangen.
(Stand 14.06.2017)


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Infomail April 2017

Kürzlich ist die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten.

Einzelheiten lesen Sie hier.

(Stand 20.04.2017)

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ECE belegt ersten Platz beim Deutschen bAV-Preis 2017

Wir gratulieren unserem Mitgliedsunternehmen ECE, das am 16. Februar für die neu gestaltete betriebliche Altersvorsorge “Heute schon an Morgen denken” in der Kategorie kleine und mittlere Unternehmen den ersten Preis gewonnen hat.

Aus Sicht der Jury war insbesondere der außergewöhnlich hohe Durchdringungsgrad überzeugend: 95 % der berechtigten Mitarbeiter beteiligen sich mit Eigenbeiträgen am Aufbau ihrer 'ECE-Grundvorsorge'.

ECE hat dies erreicht, indem es die Entscheidung über die Teilnahme an der betrieblichen Altersvorsorge umgedreht hat, d.h. jeder Mitarbeiter, der nicht widerspricht, zahlt 1 % seines Gehaltes ein. Dies ist auch sehr lukrativ, denn ECE gibt darauf einen Zuschuss von
mindestens 100 %.

Hier ein Link zur Seite Deutscher bAV-Preis.

(Stand 21.02.2017)



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Wir freuen uns über ein neues Mitgliedsunternehmen,

denn die Mitteldeutsche Erfrischungsgetränke GmbH & Co. KG hat aus ihrer Unternehmensgruppe auch die Bon Gelati in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 09.02.2017)


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MER-Pensionskasse beauftragt Hamburger Pensionsverwaltung

Die MER-Pensionskasse VVaG (MER), deren größte Trägerunternehmen die Reisekonzerne TUI und DER sind, legt ihre Verwaltung in die Hände der HPV. In Abstimmung mit ihren Gremien hat die MER zum 1. Januar 2017 einen Funktionsausgliederungsvertrag abgeschlossen. Bereits zum Jahresanfang übernahm die Pensionsverwaltung Kapitalanlageverwaltung und Rechnungswesen. Zum 1. Juli folgen Anwartschaften und Renten. Laut Ralf Günther, geschäftsführender Vorstand der MER-Pensionskasse, war neben der breit diversifizierten Kapitalanlage die Erfahrung bei der Verwaltung speziell von Pensionskassen ausschlaggebend für die HPV. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation.

(Stand 31.01.2017)


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Neues Mitglied

Wir begrüßen die Kambly Deutschland GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.



(Stand 30.01.2017)


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Herzlich willkommen!

Wir freuen uns über unser neues Mitgliedsunternehmen, die Mast-Jägermeister SE aus Wolfenbüttel.



(Stand 26.01.2017)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen herzlich unser neues Mitgliedsunternehmen, die FRUTAROM Savory Solutions GmbH.



(Stand 12.01.2017)


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Neues Vorstandsmitglied

Zum 1. Januar 2017 hat der Aufsichtsrat der HPV Frank Scheer zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Herr Scheer leitet seit 1996 das Aktuariat der HPV und hat in dieser Funktion die Beratung und Betreuung der Mitgliedsunternehmen sowie die von der HPV angebotenen Dienstleistungen stark erweitert. Seine Bestellung zum Vorstand der HPV ist das Signal, dass die HPV sich noch stärker auf die Mitgliedsunternehmen ausrichten wird und die sich aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ergebenden Chancen nutzen will. Der Vorstand besteht außerdem aus Hans Stapelfeldt als Vorsitzendem sowie Tanja Gharavi und Carsten Ebsen.
(Stand 21.12.2016)



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Wir bleiben dran am Betriebsrentenstärkungsgesetz

Gemeinsam mit den Betriebsräten der großen Handelsunternehmen, die in der Hamburger Pensionskasse zusammengeschlossenen sind, haben wir uns in einem Brief an Arbeitsministerin Andrea Nahles gewandt. Hier unser Brief und unsere Positionen zur Idee der Lebensversicherer, die reine Beitragszusage mit einer Garantie auszustatten.
(Stand 15.12.2016)



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HARKE Group

Wir begrüßen vier neue Mitgliedsunternehmen, die von der HARKE Group in der HPK angemeldet wurden.



(Stand 08.12.2016)



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Neue Mitglieder

Unser Mitgliedsunternehmen, die Brückner-Werke KG, hat aus seiner Unternehmensgruppe auch die Firmen Farmgold-Vertriebs GmbH und die Deutsche Nährmittel Gesellschaft Farmland Food Service KG in unserer Pensionskasse angemeldet.



(Stand 07.12.2016)


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Betriebsrentenstärkungsgesetz      

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Diskussionsentwurf für ein "Betriebsrentenstärkungsgesetz" vorgelegt und die Verbände und Gewerkschaften aufgefordert, hierzu bis zum 24. November ihre Stellungnahmen abzugeben. Hier finden Sie den Entwurf für das Gesetz und hier unsere Einschätzung zu diesem Thema. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten, Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und am 1. Januar 2018 in Kraft treten. In unserem Webinar „Neuerungen 2017 und Betriebsrentenstärkungsgesetz“ gehen wir auf dieses Thema ein. Sie können sich hier zu diesem Webinar anmelden.

(Stand 30.10.2016)

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Saks Fifth Avenue OFF 5TH      

Wir freuen uns über ein neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 14.10.2016)


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Neues Mitglied       

Wir begrüßen die SCHOKINAG-Schokolade-Industrie GmbH sehr herzlich als neues Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 07.10.2016)



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Staatliche Förderung steigt 2017 um 72 Euro

Am 1. Januar 2017 steigt – vorbehaltlich der Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat - die 1. Fördergrenze der betrieblichen Altersvorsorge. Vorsorgebeiträge werden im Jahr 2017 bis zu einer Höhe von 3.048 EUR steuer- und sozialabgabenfrei. Die 2. Fördergrenze in Höhe von weiteren 1.800 EUR steuerfreier Vorsorgebeiträge bleibt unverändert.
(Stand 12.09.2016)


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Gries Deco Company GmbH      

Das Unternehmen wird zum 1. Oktober 2016 Mitgliedsunternehmen unserer Pensionskasse.


(Stand 29.08.2016)



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Die HPV als fairer Arbeitgeber

Wir freuen uns, dass wir uns weiterhin als "fairer" Arbeitgeber mit dem Logo der Fair Company Initiative zeigen können. Absolventen der unterschiedlichsten Fachrichtungen haben bei uns die besten Chancen für einen gelungenen Berufseinstieg.
(Stand: 28.07.2016)



Erfolgreich trotz niedriger Zinsen

Die Frankfurter Allgemeine berichtet heute: "Die Hamburger Pensionskasse von 1905, die rund 640.000 Anwärter versorgt, hat schon vor 14 Jahren die Arbeitnehmer davon überzeugt, auf eine Zinsgarantie zu verzichten. „Sie haben schon damals verstanden, dass eine Garantie Geld kostet und die Leistungen bei einem Verzicht höher sind", sagt der Vorstandsvorsitzende Hans Stapelfeldt. So lasten deutlich geringere Verpflichtungen auf seiner Bilanz. Überdies hat er erstmals 2003 und dann noch einmal 2008 Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. „So konnten wir mit sicheren Erträgen diversifiziert anlegen", sagt Stapelfeldt."
(Stand 15.06.2016)



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Niedrigzinsphase

Die Medien berichten über Leistungskürzungen bei der zum Talanx-Konzern gehörenden Neue Leben Pensionskasse AG. Konkret sinkt die in der Vergangenheit zugesagte garantierte Verzinsung von 3,25% auf 1,25%. Dies gilt für sämtliche Beiträge, die ab Januar 2017 eingezahlt werden. Damit bestätigt sich das, was Experten schon seit Langem wissen: Eine hohe garantierte Verzinsung ist vor allem eine "Schönwetterveranstaltung". Wenn es dagegen stürmt und donnert, ist die so genannte Garantie nichts mehr wert.

Die Hamburger Pensionskasse (HPK) hatte schon bei Konzeption der Versorgungszusagen für die ab 2002 neu eingeführte tarifliche Altersversorgung die richtigen Schlussfolgerungen gezogen: Hohe Garantien kosten viel Geld und erweisen sich als Renditekiller. Daher beruhen die Zusagen in der Mitgliedergruppe F der HPK in der Finanzierungsphase auf dem reinen Beitragserhalt. Die niedrigere Garantie eröffnet mehr Spielraum und führt zu einer ertragreicheren Kapitalanlage. Unter dem Strich kommt es nur darauf an, welche Verzinsung der Vorsorgekonten tatsächlich erwirtschaftet wird. Bei der HPK betrug sie seit 2002 stets 4%. Auch für die nächsten Jahre ist mit einer Verzinsung von mindestens 3,75% zu rechnen.
(Stand 01.06.2016)



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Stresstest

Die staatliche Aufsichtsbehörde BaFin hat berichtet, dass einige wenige kleine Pensionskassen den amtlichen Stresstest nicht bestanden haben. Es waren zwar weniger „Durchfaller“ als im Vorjahr, gleichwohl hat die BaFin darauf hingewiesen, dass die anhaltende Niedrigzinsphase die betriebliche Altersvorsorge und auch die Pensionskassen unter Druck setzt. Für die HPK gilt das nicht. Sie hat die Stresstest problemlos bestanden und erwirtschaftet weiterhin eine attraktive Verzinsung. Das liegt vor allem an der extrem vorsichtigen Kalkulation mit 0% Garantiezins in der Beitragsphase und der dadurch ermöglichten breiten Diversifikation in der Kapitalanlage. Jetzt erweist sich, dass hohe Garantien viel Geld kosten und es unter dem Strich darauf ankommt, was wirklich verdient wird. Bei der HPK sind es 4% bei zugleich im Branchenvergleich niedrigsten Kosten.
(Stand 11.05.2016)



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Screwfix Direct Ltd.

Rückwirkend zum 1. Oktober 2015 ist die Screwfix Direct Ltd. Mitgliedsunternehmen der HPK geworden.

Screwfix betreibt wie ihre Konzernmutter, Kingfisher, Baumärkte.
(Stand 23.02.2016)

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Europäischer Stresstest

Die Medien berichten über die Ergebnisse eines von der Europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA durchgeführten Stresstests. Die Hamburger Pensionskassen haben sich daran nicht beteiligt, weil sie den methodischen Ansatz für prinzipiell falsch halten. Obwohl die europäischen Pensionseinrichtungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sind und selbst innerhalb Deutschlands die Pensionskassen höchst unterschiedlich konstruiert und finanziert werden, hat die Aufsichtsbehörde den Stresstest für alle Staaten und Kassen mit einheitlichen Annahmen und Methoden durchgeführt. Dieses Vorgehen kann nur zu unrealistischen Ergebnissen führen. Dies gesteht auch EIOPA bei der Auswertung der Ergebnisse ein. Auch das anzusetzende Stressszenario ist so extrem, dass es Fragen aufwirft. Z.B. wurde unterstellt, dass einheitlich und gleichzeitig sämtliche von der Pensionskasse gehaltenen europäischen Immobilien und Aktien 55 bzw. 45% an Wert verlieren, zusätzlich die Preise für Staats- und Unternehmensanleihen massiv abwerten und außerdem noch der Dollar um 20% an Wert verliert. Der Stresstest unterstellt, dass diese Entwicklungen unmittelbar auf die Pensionskassen durchschlagen. Dabei hätte eine Pensionskasse viele Jahrzehnte Zeit für eine Erholung, bis die letzte Rente gezahlt werden muss. Auch das räumt EIOPA ein, indem sie bekräftigt, dass die Pensionseinrichtungen die Weltwirtschaft aus diesen Gründen sehr wirkungsvoll stabilisieren. Darin unterscheiden sich Pensionskassen von Banken und Versicherungen. Für diese wäre zu befürchten, dass die Kunden sofort die Bank stürmen bzw. ihre Lebensversicherungen kündigen. Allerdings zieht EIOPA  aus diesen fundamentalen Unterschieden keine Schlussfolgerungen. Stattdessen gibt EIOPA bekannt, dass im Stressfall 733 Mrd. Euro Unterdeckung entstehen. Das hat vermutlich einen politischen Hintergrund. Es fällt auf, dass die auf Grund der Methodik sicher zu erwartenden Schreckenszahlen einen Tag nach einer entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament bekannt gegeben wurden. Darin wird der von EIOPA unternommene Versuch, Solvency II für Pensionskassen durch die Hintertür einzuführen, abgelehnt.

Die von der Pensionskasse erstellten langfristigen Prognoserechnungen, die Stresstests der deutschen Aufsichtsbehörde und die noch härteren internen Stresstests weisen übrigens für die Hamburger Pensionskasse komfortable Werte aus.
(Stand 28.01.2016)



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Herausforderungen für Pensionskassen

Lesen Sie hierzu das Interview, das die Zeitschrift „Absolut report“ mit unserem Vorstandsmitglied Tanja Gharavi führte.
(Stand 11.09.2015)


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