Drucken

Pensionskasse

Die HPV verwaltet aktuell sieben Pensionskassen, darunter die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) als Branchenpensionskasse für den Handel und die Ernährungswirtschaft. Acht der zehn größten Handelsunternehmen sind Mitglieder der HPK. Die Ernährungswirtschaft hat ihre Pensionskasse Ernährung und Genuss in der HPK als besonderen Abrechnungsverband eingerichtet.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Versorgungseinrichtungen und zur verwaltungstechnischen Abwicklung finden Sie auf der jeweiligen Internetseite.


Informationspflichten (gem. § 234l VAG)

Wir möchten Sie umfassend über Ihre betriebliche Altersversorgung mit unseren Versorgungseinrichtungen informieren. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auf unseren Internetseiten. Gerne beantworten wir auch Ihre telefonischen und schriftlichen Anfragen.

Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Allgemeine Informationen zu den Altersversorgungssystemen gemäß § 234l Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Pensionskasse für Angestellte der Continental AG VVaG
Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG VVaG
Hamburger Pensionsfonds PFVaG
Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG
Pensionskasse Schenker VVaG

(Stand 01.01.2020)
 


Grundsätze der Anlagepolitik
(gem. § 234i bzw. §239 VAG sowie Erklärungen nach §134b und 134c AktG)

Der § 234i bzw. §239 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen.

Die vorliegenden Investmentstrategien erläutern die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für

Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK)
Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR)
Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG (Conti PK)
Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG VVaG (Frankona PK)
Hamburger Pensionsfonds PFVaG (HPF)
Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG (Phoenix PK)
Pensionskasse Schenker VVaG (Schenker PK) 

(Stand 31.01.2022)
 


Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
(gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)

Die Pensionseinrichtungen sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich in Risiken für die von uns verwalteten Pensionseinrichtungen widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).

Für folgende von der Hamburger Pensionsverwaltung eG betreuten Pensionseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gelten diese Einschätzungen:

  • Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK)
  • Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR)
  • Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG (Conti PK)
  • Pensionskasse der Mitarbeiter der ehemaligen Frankona Rückversicherungs-AG VVaG (Frankona PK)
  • Hamburger Pensionsfonds PFVaG (HPF)
  • Phoenix Pensionskasse von 1925 VVaG (Phoenix PK)
  • Pensionskasse Schenker VVaG (Schenker PK) 




Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4 (1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“

Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtungen deutlich erhöhen. Zudem sind Details der hierfür erforderlichen Vorgehensweise noch ungeklärt. Aus diesen Gründen berücksichtigen die Pensionseinrichtungen nicht die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Nach Klärung der offenen Fragen werden die Pensionseinrichtungen eine Überprüfung ihres Standpunktes vornehmen.

(Stand 01.01.2023) 

Aktuell längere Bearbeitungsdauer

Aufgrund des regelmäßig hohen Auftragsvolumens zum Jahresbeginn und aktuell weiteren Einflüssen kann es ggf. zu einer längeren...


Mehr

Erstellung der Leistungsmitteilung

Die Leistungsmitteilungen über gezahlte Jahresrenten zur Vorlage beim Finanzamt sind im Frühjahr online verfügbar.

Die Erstellung der...


Mehr

Hamburger Pensionskassen mit starken Ergebnissen im Geschäftsjahr 2021

Traditionell gehört der September den Jahrestagungen der beiden Hamburger Pensionskassen. Am 20....


Mehr

 
Impressum   | Datenschutzerklärung  |  Nutzungsbedingungen
© Hamburger Pensionsverwaltung eG